„Digital jetzt“ und „go-digital!"

Zwei bundesweite Förderprogramme zur Digitalisierung,
die KMU kennen – und sich nicht entgehen lassen sollten

Zwei bundesweite Förderprogramme zur Digitalisierung, die KMU kennen – und sich nicht entgehen lassen sollten

Die Pandemie hat sich in allen Branchen als starker Treiber der digitalen Transformation herausgestellt. Auch immer mehr kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) wollen ihre Technologien und Geschäftsprozesse digitalisieren, stehen aber nicht nur vor organisatorischen, sondern auch finanziellen Herausforderungen. Denn erfolgreiche Digitalisierung erfordert gut durchdachte, langfristig geplante und professionell umgesetzte Strategien. Um hier stärker zu unterstützen, gibt es aktuell für kleine und mittelständische Unternehmen zwei bundesweite, branchenübergreifende Förderprogramme mit attraktiven Zuschüssen für Digitalisierungsprojekte.

Digitale Technologien, Mitarbeiterqualifizierung, IT-Sicherheit, Digitalisierungsberatung – nicht nur die Länder fördern die digitale Transformation kleiner und mittelständischer Unternehmen mit verschiedensten Programmen. Auch der Bund bezuschusst KMU in ganz Deutschland branchenunabhängig aus großen Fördertöpfen.

Bundesweites Förderprogramm "Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU"

Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU), welche die Potenziale der Digitalisierung besser ausschöpfen möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) für Investitionen in digitale Technologien und in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten erhalten. Dies kann über zwei Module geschehen:

  • Modul 1: Investitionen in digitale Technologien, wie zum Beispiel Implementierungen digitaler Technologien durch Dritte insbesondere Hardware und Software, die der Unternehmensvernetzung dient (datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Sensorik, 3D-Druck)
  • Modul 2: Investitionen in die Qualifizierung ihrer Mitarbeitenden, insbesondere um ihre Belegschaft im Umgang mit digitalen Technologien zu qualifizieren, beispielweise zur Digitalen Transformationen oder Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz, zu digitalem und agilem Arbeiten oder in digitalen Basiskompetenzen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens EUR 50.000 für Einzelunternehmen und kann auf bis zu EUR 100.000 erhöht werden, wenn Unternehmen im Rahmen einer Wertschöpfungskette beziehungsweise eines Wertschöpfungsnetzwerks ihren Antrag stellen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Anträge bis zum 31.12.2021 bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten plus Bonusprozentpunkte und
  • für Anträge ab dem 1.1.2022 bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten plus Bonusprozentpunkte.

Eine erhöhte Förderung (Bonusprozentpunkte) erhalten:

  • mehrere Unternehmen innerhalb einer Wertschöpfungskette beziehungsweise in einem Wertschöpfungsnetzwerk, die gleichzeitig investieren: plus 5 Prozentpunkte
  • Investitionen in die Qualifizierung und in Technologien mit dem Schwerpunkt im Bereich IT-Sicherheit, einschließlich Datenschutz: plus 5 Prozentpunkte
  • Unternehmen in strukturschwachen Regionen: plus 10 Prozentpunkte

Die individuelle Förderquote steigt maximal um 20 Prozent, auch wenn alle drei Voraussetzungen für eine Erhöhung erfüllt werden. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme online über das Antragstool beim BMWi oder dem von ihm beauftragten Projektträger eingereicht werden.

Bundesweites Förderprogramm „go-digital“

KMU, die Maßnahmen zum Auf- oder Ausbau ihrer IT-Systeme durchführen, können mit diesem Förderprogramm einen Zuschuss für Beratungsleistungen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erhalten. Voraussetzung ist, dass autorisierte Beratungsunternehmen ihre fachliche Beratung und Begleitung in den folgenden drei Modulen übernehmen:

  • IT-Sicherheit
  • Internet-Marketing
  • Digitalisierte Geschäftsprozesse

Die Beratungsleistung beinhaltet:

  • eine grundsätzlich durchzuführende Potenzialanalyse und Erstellung eines groben Realisierungskonzeptes
  • eine mögliche aufbauende Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts.

Die Förderung gibt es als Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Ausgaben. Ein Beratertag wird dabei mit maximal EUR 1.100 gefördert.

Haben sich Unternehmen für eines der drei Module entschieden, muss dieses den Schwerpunkt der Beratung bilden, mindestens aber zu 51 Prozent. In diesem Schwerpunktbereich können bis zu 20 Beratertage bezuschusst werden, die folgendes beinhalten:

  • bis zu 4 Beratertage für die „Potenzialanalyse und Grobkonzeptionierung”,
  • bis zu 6 Beratertage für sachverständige Dritte in der Umsetzungsphase,
  • zwei Beratertage für IT-Sicherheit bei den Hauptmodulen „Digitale Markterschließung” oder „Digitalisierte Geschäftsprozesse”.

Eine zusätzliche Beratungsleistung in einem oder in beiden Nebenmodulen können förderfähige Unternehmen mit insgesamt bis zu zehn Beratertagen in Anspruch nehmen, wobei die gesamte Beratung nicht länger als sechs Monate dauern sollte. Nach Ablauf eines Jahres, nachdem die geförderte Beratungsleistung beendet wurde, kann eine erneute Förderung beantragt werden.

(Quelle: Förderdatenbank Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)

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